Sortenschutz

Um Pflanzenzüchtung zu fördern und den Züchtern einen Ausgleich für den Aufwand der Züchtungsarbeit zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber zu diesem Zweck eine Art Patent für Pflanzen, nämlich das Sortenschutzgesetz geschaffen.

Wird auf Antrag und erfolgter Prüfung der Sortenschutz erteilt, darf nur der Schutzinhaber die Sorte nutzen (Vermehren, Kultivieren und Verkaufen). Er kann allerdings mit interessierten Kollegen Lizenzverträge in beliebiger Anzahl abschließen und wird üblicherweise eine angemessene Lizenzgebühr fordern.

Die Lizenznehmer der Heidezüchtung Kramer kennzeichnen jede Pflanze der geschützten Calluna (Besenheide)-Sorten mit einer Sortenbezeichnung und dem Schutzhinweis. Damit hat der Handel die Sicherheit legal erzeugter Ware.

Das deutsche Sortenschutzgesetz wurde zuletzt 1997 nach den Vorgaben der UPOV (Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen) unter Beteiligung der Berufsgruppen überarbeitet und z.B. auf "im wesentlichen abgeleitete Sorten" ausgedehnt. Damit sind auch Mutanten der Ursprungssorte sowie Weiterkreuzungen mit naher Verwandtschaft mitgeschützt.

Die zuständige Behörde für Deutschland ist das Bundessortenamt und hat ihren Sitz in Hannover. Unter http://www.bundessortenamt.de sind weitere Informationen abzurufen. Unter "Sorteninformation" über "Administrative Daten" sind mit weiteren Schritten die geschützten Sorten und auch Schutzanträge einsehbar. Die durch diese Sorten mit geschützten Ableitungen sind dort leider nicht genannt.

Neben dem deutschen Bundessortenamt gibt es entsprechende Behörden in zahlreichen weiteren Staaten.

Für die zur EU gehörenden Staaten ist das Gemeinschaftliche Sortenamt in F - 49021 Angers zuständig. Die "Verordnung (EG) 2100/94" des Rates vom 27. Juli 1994 regelt die Rechte und Pflichten des Amtes, der Züchter und Nutzer. Nach Erteilung eines gemeinschaftlichen Sortenschutzrechtes gilt dieses gleichzeitig in allen EU-Ländern. Er erstreckt sich sofort mit dem Beitritt weiterer Länder auch auf diese.

Unter http://www.cpvo.europa.eu stehen weitere Information zum gemeinschaftlichen Sortenschutz unverbindlich zur Verfügung. (Sprache wählbar)


Die Aufstellung der geschützten Sorten finden Sie auf den Seiten der vorgenannten Internetadressen.

Neueste Urteile zum Sortenschutz hier.